7. August 2025

Barrierefreiheit im Web: Pflicht oder Kür?

Ab 28. Juni 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es erweitert bestehende Vorschriften und macht barrierefreie Onlineauftritte verbindlich. Für viele Unternehmen – auch kleinere Webshops und Dienstleister – bedeutet das: Barrierefreiheit ist keine freiwillige Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht.
Doch was steckt dahinter? Und wie lässt sich Webbarrierefreiheit von Anfang an so umsetzen, dass sie nicht nur die Anforderungen erfüllt, sondern auch echten Mehrwert bringt?

Was regelt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich?

Das BaFG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht um. Es verpflichtet ab 28. Juni 2025 zahlreiche digitale Angebote dazu, barrierefrei nutzbar zu sein – darunter:

  • Webshops und Online-Marktplätze
  • Websites mit digitalen Dienstleistungen (z. B. Online-Terminbuchung)
  • Apps und Self-Service-Terminals

Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) oder wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Wer nicht konform ist, riskiert Meldungen an das Sozialministeriumservice, behördliche Prüfungen und Verwaltungsstrafen (WKO – BaFG Informationen).

WCAG 2.2 – der Standard hinter der Pflicht

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren die internationalen Kriterien für barrierefreie Websites. Die neueste Version WCAG 2.2 (seit Oktober 2023) ergänzt die bisherigen Regeln um neue Erfolgskriterien – zum Beispiel:

  • Größere Touch-Ziele für Buttons und Links
  • Bessere Fokus-Visualisierung für Tastaturnutzer
  • Anforderungen an Drag-and-Drop-Funktionen

Das BaFG schreibt mindestens WCAG 2.1 AA vor – wer gleich WCAG 2.2 AA umsetzt, ist zukunftssicher unterwegs (W3C – WCAG 2.2 Overview).

Warum Barrierefreiheit auch wirtschaftlich Sinn macht

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen – sie verbessert die Usability für alle. Das bringt klare Vorteile:

  • Mehr Reichweite: Rund 1,9 Millionen Menschen in Österreich (etwa ein Viertel der Bevölkerung zwischen 15 und 89 Jahren) leben mit dauerhaften oder temporären Einschränkungen im Alltag – davon ca. 760.000 mit registrierter Behinderung (Quelle: Statistik Austria – Menschen mit Behinderungen, Teil I, PDF).
  • Bessere Sichtbarkeit: Saubere Semantik und klare Struktur verbessern SEO-Rankings.
  • Höhere Conversion: Verständliche Navigation, gute Lesbarkeit und intuitive Bedienung steigern die Kauf- und Kontaktbereitschaft.

Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist ein Wettbewerbsvorteil.

Wie KMU Accessibility von Anfang an integrieren können

1. Planung

  • Barrierefreiheit ins Pflichtenheft aufnehmen – nicht als nachträgliches Extra.
  • Designsysteme auf Kontraste, Lesbarkeit und klare Interaktionen optimieren.

2. Design & Entwicklung

  • Semantisches HTML und ARIA-Rollen verwenden.
  • Alt-Texte für Bilder, klare Labels für Formulare.
  • Farbkontraste prüfen (mind. 4,5:1).
  • Tastatur-Navigation und Screenreader-Kompatibilität sicherstellen.

3. Test & Dokumentation

  • Regelmäßige Retests nach Updates einplanen.
  • Mit Tools wie WAVE oder Siteimprove prüfen.
  • Ergebnisse dokumentieren – für Nachweise im Prüfungsfall.

Pflicht oder Kür? Ab 2025 beides.

Für viele KMU in Österreich wird Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025 zur gesetzlichen Pflicht. Aber selbst wenn du nicht unter das BaFG fällst, lohnt sich die Umsetzung: Du erreichst mehr Kunden, verbesserst dein Google-Ranking und zeigst, dass dein Unternehmen modern, inklusiv und verantwortungsvoll agiert.

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Wir bei klicklack.studio unterstützen dich dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes und der WCAG 2.2 praxisnah und kosteneffizient umzusetzen.
Egal ob Relaunch, Webshop oder gezielter Accessibility-Audit – wir beraten dich, setzen um und dokumentieren alles sauber für den gesetzlichen Nachweis.

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